Überland- Hochspannungsleitungen werden immer mehr ein Problem für selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Landwirtschaft.
Davon sind auch unsere Zuckerrübenvollernter betroffen!
Mit einer Arbeitshöhe von 5,95 m ist der Sicherheitsabstand (3,50 m) in den meisten Fällen nicht mehr gegeben.
Stromleitungen müssen laut Gesetzgeber nur eine Mindesthöhe von 7,50 m einhalten.
Deshalb sind Zuckerrübenflächen mit tiefliegenden Leitungen unbedingt dem Einsatzleiter oder Fahrer noch vor Rodebeginn mitzuteilen.
Sprechen Sie in Problemfällen unbedingt Ihr Energieunternehmen darauf an.